zuletzt aufgenommene Restaurants:
Restaurants in der Corona-Krise – der zweite Corona-Lockdown
Der Gastronomie steht auch in Landshut ein harter November bevor, der zweite Corona-Lockdown wird am Montag, den 02.10.2020, in Kraft treten. Nach den neuen Corona-Regeln werden Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Kneipen erneut geschlossen. Die Gastronomie, die zum Teil erheblich in Sicherheitsmaßnahmen und Hygienekonzepte investiert hat, darf nur Liefer- und Abholservice anbeiten!
Wir wollen helfen: hier geht es zur Corona-Hilfe Seite für die Landshuter Gastronomen.
Außerdem es gibt auf dem CityGuide Landshut eine Corona Hilfe für Selbständige, Einzelunternehmer und kleine Unternehmen.

Bayern verlängert Lockdown / Kontaktbeschränkungen werden vertieft
06. Januar 2021 Bayern verlängert Lockdown / Kontaktbeschränkungen werden vertieft Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen: 1. Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst zum 31. Januar 2021 verlängert. Darüber hinaus gelten folgende weitere Maßnahmen: Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Abweichend davon ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus untersagt.Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Verzehr vor Ort ist untersagt. 2. Impfungen möglichst breiter Bevölkerungsgruppen gegen das Corona-Virus sind das Mittel, um auf absehbare Zeit eine Rückkehr zur Normalität zu ermöglichen. Der Ministerrat begrüßt es daher, dass es mit gemeinschaftlichen Anstrengungen auf Landes- und Bundesebene gelungen ist, unmittelbar nach Weihnachten 2020 mit der Impfkampagne zu starten: Der Bund […]

Mareis am Kreisel in Vilsbiburg eröffnet
Neuer Treffpunkt am Kreisverkehr der B 299 am Ortseingang Vilsbiburg hat einen neuen Treffpunkt – und zwar an einer sehr prominenten Stelle! Die Vilsbiburger Traditionsbäckerei Mareis hat am Montag, den 30. November seine neue Filiale Mareis am Kreisel am Kreisverkehr der B299 eröffnet. Täglich von 5.30 Uhr bis 19 Uhr (am Sonntag bis 18 Uhr) bietet Mareis in seinem neuem Vorzeigeobjekt ab sofort seine Spezialitäten an. Pünktlich zum Start in den Dezember fand nun bei heftigem Schneetreiben die offizielle Eröffnung statt – und so machte sich rund um den Neubau schnell Vorweihnachtsstimmung breit! „Hier am Kreisverkehr der B 299 ist viel mehr als nur eine Bäckerei entstanden. Unsere Kunden sollen hier nicht nur unsere Produkte kaufen und genießen, sondern – wenn es die Situation wieder zulässt – zum Beispiel in unserer Backwerkstatt auch einen Blick hinter die Kulissen werfen können“, sagt Firmenchef Anton Mareis und dankte dem Architekten Stefan Feigel vom Architekturbüro FeigelDumps aus Landshut sowie allen Firmen und Mitwirkenden auch für das große Engagement beim Bau des neuen Fachgeschäftes. Feigel seinerseits sieht in dem Neubau ein „Highlight in der Geschichte unseres Architekturbüros“, hob die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Bäckerei Mareis hervor und dankte ausdrücklich dem ausführenden Architekten Ferdinand Schosser, […]

Teil-Lockdown – Diese Regeln gelten in Gastronomie und Hotellerie in Bayern
Gastronomie Am 29. Oktober 2020 hat der Ministerrat pandemiebedingt weitere einschränkende Maßnah-men beschlossen, die vom 2. November an bis zum 30. November 2020 gelten. Demnach werden Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Wie bislang bleiben auch Clubs und Diskotheken geschlossen.Möglich sind aber weiterhin die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen. Bis dahin gilt Folgendes: Betriebskantinen Der Betrieb von nicht öffentlich zugänglichen Betriebskantinen ist zulässig, wenn gewährleistet ist, dass der Abstand zwischen den Gästen, die nicht zu dem in § 2 Abs. 1 der 7. BayIfSMV bezeichneten Personenkreis gehören, mindestens 1,5 Meter beträgt. In diesem Fall hat der Betreiber ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Abgabe von Speisen und Getränken und Innen- und Außenbereich Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle, im Innenbereich sowie im Außenbereich, ist unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: Der Betreiber stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass zwischen allen Gästen, die nicht zu dem in § 2 Abs. 1 bezeichneten Personenkreis gehören, entweder ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird oder geeignete Trennvorrichtungen vorhanden sind.Für das Personal im Servicebereich oder in Bereichen, in denen ein Mindestabstand von […]

Welche Regeln beim Teil-Lockdown in Bayern gelten
Konsequente Maßnahmen ab 2. November 2020 beschlossen Am 29. Oktober 2020 hat der Ministerrat pandemiebedingt weitere einschränkende Maßnahmen beschlossen, die vom 2. November an bis zum 30. November gelten. Erfahren Sie mehr über die geltenden und neu beschlossenen Maßnahmen: Bericht aus der Kabinettsitzung vom 29. Oktober 2020Fragen zum Lockdown LightGeltende und neu beschlossene Maßnahmen Gastronomie und Beherbergung Ladengeschäfte Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kundinnen und Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche. Der Mindestabstand von 1,5 Metern soll eingehalten werden und es gilt Maskenpflicht. Befinden sich im Kassen- und Thekenbereichen beispielsweise transparente Schutzwände, entfällt die Maskenpflicht für das Personal. Gastronomie Zwischen allen Gästen soll der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern sie nicht Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands gehören. Es gilt Maskenpflicht, solange Sie sich nicht an Ihrem Platz befinden. Gäste werden ausschließlich am Tisch bewirtet und das Tanzen ist in geschlossenen Räumen nicht zulässig. Der Betreiber ist zudem angehalten, die Kontaktdaten der Gäste zu erheben. Schankwirtschaften In geschlossenen Räumen werden die Gäste ausschließlich am Tisch bedient; Getränke an der Theke oder am Tresen sind nicht erlaubt. […]
Einige Geschäfte die jetzt Lieferservice anbieten:
Geschäfte die jetzt Abholservice anbieten:
weitere Gastronomen die Abholdienst anbieten:
Abholservice
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